Wirtschaftsprüfung

Wir prüfen Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften. Creutzmann & Co. hat sich erfolgreich dem Peer Review unterzogen und führt gesetzliche Pflichtprüfungen durch.

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben wir Aufgaben, die nur Wirtschaftsprüfer ausüben dürfen. Dazu gehören gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Abschlussprüfungen, die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die prüfungsnahe Beratung.

Abschlussprüfung

  • Jahresabschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Prüferische Durchsicht von Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüssen
  • Freiwillige Abschlussprüfungen

Aktienrechtliche Prüfungen

  • Gründungsprüfung (§ 33 AktG)
  • Prüfung der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG)

Prüfungsnahe Beratung

  • Beratung bei der Umstellung des Rechnungswesens auf IFRS
  • Beratung bei der Einführung von Risikomanagementsystemen
  • Beratung beim Aufbau eines internen Kontrollsystems
  • Beratung beim Optimieren des Rechnungswesens

Interne Revision

  • Aufbau einer internen Revision
  • Durchführung der internen Revision oder Übernahme ausgelagerter Teilbereiche

Erstellung von Jahresabschlüssen

Der Jahresabschluss Ihres Unternehmens ist Ihre zweite Visitenkarte. Sofern Sie ihn veröffentlichen müssen, ist er für Kunden, Lieferanten und andere Interessenten einsehbar. Seine Ordnungsmäßigkeit liegt daher nicht nur in Ihrem Interesse und dem Ihrer Bank.

Durch die Erstellung oder Prüfung Ihres Jahresabschlusses geben wir Ihnen die Sicherheit, Entscheidungen auf Basis eines aussagefähigen Zahlenwerks zu treffen.

Prüfungen im Zusammenhang mit Bewertungen

Prüfungen beim Ausschluss von Minderheitsaktionären, beim Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sowie Verschmelzungsprüfungen erbringt die IVA VALUATION & ADVISORY AG. Sie ist auf Bewertungen spezialisiert und führt diese Verfahren seit über zwanzig Jahren.

Erbracht durch: IVA VALUATION & ADVISORY AG →